Rauchmelderpflicht 2018 in Deutschland – Ab Wann und wo?
Erst seit Juli 2016 haben alle 16 Länder die allgemeine Rauchmelderpflicht gesetzlich festgelegt. Zuletzt hat Berlin im Juni 2016 seine Bauordnung ergänzt und die Anbringung von Brandmeldern zum 01.01.2017 verpflichtend eingeführt. Seit der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG)1960, gibt es keinen Paragraphen, der eine Verpflichtung für Feuermelder einheitlich festlegt. Deshalb ist in Deutschland die Ausstattung von Immobilien mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Bei Rauchmeldern bzw. Feuermeldern ist besonders die CE-Kennzeichnung wichtig – sie zertifiziert die Einhaltung europäischer Herstellungsstandards für Elektrogeräte – und soll damit hohen Schutz gewährleisten.