Rauch- und Wärmeabzugsanlagen / Anschlagpunkte
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ist eine Sicherheitseinrichtung. Sie dient dem Rauchabzug, nützt hier der Personenrettung, ermöglicht den Wärmeabzug und sichert die Gebäudestruktur. Um hier einer versteckten Funktionsunfähigkeit im Brandfall vorzubeugen, ist eine regelmäßige Instandhaltung und Überwachung erforderlich.
Instandhaltung für die Sicherheit
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen nach DIN 18232-2/DIN 57833 Teil 1 regelmäßig, mindestens jährlich, komplett mit allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft und sofern erforderlich, instand gesetzt werden.
Elektrische RWA Anlagen und Treppenhausentrauchungen
Es gibt Richtlinien und Normen (DIN 18232) aus dem vorbeugenden baulichen Brandschutz, die derzeit RWA und andere Einrichtungen anwendbar, als bindend angesehen werden.
Die Auslegung von elektrischen RWA Anlagen / Treppenhausentrauchungen und die Festlegung der genauen zu bestückenden Flügelanzahl bzw. deren Auswahl obliegt der Bauleitung/dem AG; weiterhin die Anordnung der Zentralen und Feuer – Tastauslöser, sowie die entsprechende Zuordnung der Öffnungsgruppen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen unter Beachtung der Richtlinien
und DIN 18232 der MBO, LBO, UVV regelmäßig, mindestens einmal jährlich und einer kompletten Überprüfung unterzogen werden.
Anschlagpunkte
Ob Steil- oder Flachdach – jede Arbeit auf einem Dach ist mit Risiken verbunden. Es ist daher in Deutschland Pflicht ab einer Fallhöhe von drei Metern mit Anschlagpunkten, die Sicherheit der Arbeiter zu garantieren. Anschlagpunkte müssen mindestens einmal im Jahr geprüft werden.