Brandschutztüren, Feststellanlagen, Brandschutzklappen & Automatiktüren

Prüfen von Brandschutztüren & Brandschutztoren

Kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster unterliegen im wesentlichen den Vorschriften und Regelungen der BGR 232 (früher ZH1/494). Bei Brandschutztüren und -tore gelten zusätzlich noch die Angaben aus den bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden des DIBt. Daneben gelten die jeweiligen Herstellerangaben.

Prüfintervall jährlich und muss quartalsmäßig von einer Fachkraft überprüft werden.

Prüfen von Feststellanlagen

Feststellanlagen unterliegen im wesentlichen den Vorschriften und Regelung des DIBt bezüglich Feststellanlagen, der DIN 4102 Teil 18 und der DIN 18095 Teil 1. Daneben gelten die jeweiligen Herstellerangaben bzw. Angaben aus den bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden des DIBt.

Prüfung, Wartung und Instandsetzung an Feststellanlagen, Feuerschutzabschlüsse, nach BGR 232 (früher ZH 1/494) und UVV, Brandschutz und/ oder kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, Schnelllauftore, Sektionaltore, Falttore, Schiebetüren, Flügeltüren.

Prüfintervall jährlich und muss quartalsmäßig von einer Fachkraft überprüft werden.

Prüfen von automatischen Brandschutztüren

Kraftbetätigte/automatische Türen müssen gemäß DIN EN 16005, DIN 18650 und ASR A1.7 vor der ersten Inbetriebnahme, sowie mindestens einmal jährlich und nach Bedarf z.B. bei Funktionswechsel des Gebäudes einer sicherheitstechnischen Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.

Die regelmäßige Wartung kraftbetätigter Türen, muss neben der jährlichen Prüfung gemäß den Herstellerangaben vorgenommen werden, damit die Türen als gewartet gelten. Für Schiebetüren in Flucht- & Rettungswegen ist die zweimalige Wartung/Prüfung im Jahr vorgeschrieben.

Prüfen von Brandschutzklappen

Der Gesetzgeber fordert die Prüfung von Brandschutzklappen. Für die Prüfung der Brandschutzklappen wird Fachwissen und Erfahrung vorausgesetzt. Wenn Sie der Pflicht regelmäßig nachkommen, müssen Sie bestimmte Punkte beachten.

Brandschutzklappen werden durch feuchte und dreckige Luft innerhalb der Lüftungsleitungen stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund müssen Brandschutzklappen regelmäßig überprüft werden.

Laut Gesetz ist der Betreiber verpflichtet die Brandschutzklappen in bestimmten Abständen durch einen Fachmann zu warten.

Zu den Aufgaben zählen:

  • regelmäßige und fachgerechte Wartung,
  • Beseitigung von Mängeln
  • Überwachung der Instandsetzung
  • Veranlassung der Prüfungen
  • Dokumentation aller Prüfungen

Wartungsintervalle:
Wartung muss mindestens in halbjährlichem Abstand erfolgen