Brandschutzgutachten und Konzepte

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn

a) von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll
b) oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (zum Beispiel Industriebau, Sportstadion, Mehrzweckhalle, Krankenhaus etc.) handelt.

Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner. Der Begriff Fachplaner ist nicht geschützt. Dabei kann es sich um spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade, oder jeden beliebigen (Bau-)Ingenieur handeln, der sich so nennt. Die Qualität des Brandschutzkonzeptes hängt dabei in hohem Maße von der Qualifikation des Planers ab. In NRW soll ein Brandschutzkonzept gem. §58 Abs. 3 BauO NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein. In Bayern muss ein Brandschutzkonzept (gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt sein.

Als Bestandteil integraler Projektierung für die Gebäudeplanung, ob Neubau oder Sanierung, entwickelt man in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien, der Bauaufsicht und der Feuerwehr entsprechende Konzepte des Brandschutzes.

Ein Brandschutzkonzept sollte immer aus Planunterlagen und einem Erläuterungsbericht mit Textteil und gegebenenfalls tabellenförmiger Festlegung von Anforderungen bestehen. Für die Gliederung des Textteils haben sich folgende Hauptüberschriften bewährt:

  1. Vorbemerkung, Einleitung
  2. Liegenschafts- und Gebäudeanalyse
  3. Baurechtliche Einordnung, Schutzziele, Risikobewertung
  4. Brandschutzmaßnahmen

Sie umfassen alle Maßnahmen, durch die die Möglichkeit der Brandentstehung verhindert oder seine Auswirkungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzt werden. Dabei sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden:

  1. Schutz für Nutzer und Besucher eines Gebäudes und für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall
  2. Schutz von Kulturgütern, vor ökologischen Schäden (Umweltschutz) und vor Schäden der Nachbarschaft
  3. Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und den Inhalt, um die Marktposition und Marktkompetenz zu behalten, aber auch für die Volkswirtschaft.

Die ersten beiden Schutzziele werden durch öffentliche Interessen bestimmt, das Dritte liegt im vorrangigen wirtschaftlichen Interesse. Ein Brandschutzkonzept ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die realisiert werden müssen, um die zu erwartenden Brandschäden auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren.

Ein Brandschutzkonzept ist eine Entscheidungshilfe und legt fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität zu treffen sind. Es muss von Behörden, Bauherren, Betreibern und Versicherern akzeptiert werden können und sollte ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Es besteht immer aus verschiedenen Brandschutzeinrichtungen und organisatorischen Maßnahmen, deren Auswahl von den möglichen Brandszenarien, vom festgelegten Schutzziel und vom akzeptierten Schaden aus Sicht der oben genannten Schutzziele anhängig ist.

Erfolgreich ist ein Brandschutzkonzept nur dann, wenn es bei einem Brand oder in realitätsnahen Brandversuchen oder Simulationen gezeigt hat, dass es in der Brandverlaufskette einen wesentlichen Effekt zur Verknüpfung des Brandes bzw. zur Erreichung der gewünschten Schutzziele gezeigt hat. Dazu reichen theoretische, physikalische Überlegungen nicht aus. Simulationen als wahrscheinlichkeitstheoretische Nachweise könnten dabei eine wichtige Rolle spielen.

Ist zur Errichtung des Schutzzieles als Kompensationsmaßnahme für baulichen Mängel der Einbau einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 erforderlich, muss ein Brandmeldekonzept nach DIN 14675 Phase 5 erstellt werden.

Grundsätze

Ein durch den Bauherrn/Betreiber eines Gebäudes entwickeltes Brandschutzkonzept sollte Einzelmaßnahmen aus vorbeugendem baulichem sowie anlagentechnischem Brandschutz, organisatorischem (betrieblichem) Brandschutz und abwehrendem Brandschutz beinhalten.

Unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmaßes werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben.

Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist der Erreichungsgrad der definierten Schutzziele zu bewerten. Das Brandschutzkonzept muss auf den Einzelfall abgestimmt sein, wobei Ingenieurmethoden des vorbeugenden Brandschutzes hilfreich sein können. Schutzziele im Sinne des Brandschutzkonzeptes können aus den öffentlich rechtlichen Vorgaben sowie den Vorstellungen der Bauherren, Betreiber und Versicherer abgeleitet werden.

Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz ist nach näherer Maßgabe der Bauordnungen der Länder nachzuweisen (Brandschutznachweise). Diese Brandschutznachweise werden den unterschiedlichen Bauordnungen der Länder entsprechend geprüft oder ungeprüft als Bestandteil der Bauvorlagen bei der Errichtung baulicher Anlagen herangezogen. Die Visualisierung der Brandschutznachweise ist bei brandschutztechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben sowohl dem Errichter ein wichtiges Hilfsmittel, erforderliche raumabschließende Bauteile und Öffnungsverschlüsse dem Brandschutzkonzept entsprechend auszuwählen, als auch dem Betreiber, deren Funktion zu erhalten.